Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt. Hunde müssen allerdings mit einer Leinenlänge von maximal einem Meter geführt werden. Weitere Informationen gibt es in den FAQ.
Bitte beachten Sie folgendes:
Der Hundebesitzer ist eigenverantwortlich dafür haftbar, die Drehkreuzsperren samt Hund zu passieren. Bedacht werden sollte bitte, dass sich der Laufbelag aus Gitterrosten in einer Höhe von bis zu 120 Metern befindet. Nicht jedes Tier kann mit dieser ungewohnten Situation umgehen. Unter Umständen können die Gitterroste für das Tier als äußerst schmerzhaft empfunden werden, wenn möglich sollte Ihr Liebling mit Hundeschuhen ausgestattet werden. Bei kleineren Rassen empfehlen wir, den Hund zu tragen. Während der Brückenüberquerung ist der Hund äußerst kurz anzuleinen, bestenfalls sollte das Tier direkt am Halsband geführt werden. Hundebuggys sind aus Rücksicht auf Rollstuhlfahrer, bzw Kinderwägen nicht gestattet.